Entzug des passiven Wahlrechts von Ex-PKI-lern verfassungswidrig
29. Februar 2004
Von Petra Stockmann
Am 24. Februar 2004 hat das seit gut einem halben Jahr bestehende Verfassungsgericht eine richtungweisende Entscheidung getroffen: acht der neun Richter urteilten, dass Artikel 60g des Wahlgesetzes von 2003 verfassungswidrig und somit nicht länger rechtskräftig sei. Dies bedeutet, dass ehemalige Mitglieder der Indonesischen Kommunistischen Partei (PKI) und anderer verbotener Organisationen endlich das Recht haben, für Parlamentssitze auf allen administrativen Ebenen zu kandidieren. Das Gericht gab damit Anträgen statt, die von zwei Gruppen gestellt und ... weiter lesen
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