Den Opfern Gerechtigkeit verschaffen

Frankfurter Rundschau, 31. März 2005

Die Strafverfolgung von Menschenrechtsverbrechen in Osttimor muss reformiert werden

Von Leonie von Braun und Monika Schlicher

frankfurter_rundschauFünf Jahre nach der von den Vereinten Nationen durchgeführten Volksbefragung zur Frage der Unabhängigkeit Osttimors und dem darauf folgenden Ende der indonesischen Okkupation ist die Strafverfolgung der Verantwortlichen wegen Völkerrechtsverbrechen in Osttimor 1999 ins Stocken geraten. Weder das ad hoc Menschenrechtsgericht in Jakarta noch das von den UN gegründete Sondergericht in Osttimor waren in der Lage, diejenigen, die die größte Verantwortung für die Verbrechen tragen, vor Gericht zu stellen. Gerechtigkeit für die Opfer in Osttimor scheint unerreichbar zu bleiben. Dadurch steht nicht nur die Fähigkeit der UN, der Straflosigkeit für Völkerrechtsverbrechen weltweit mit effektiven Mitteln entgegenzutreten, sondern auch die Entwicklung des Rechtsstaates in Indonesien und Osttimor auf dem Spiel.

Die schweren Menschenrechtsverletzungen, die in Osttimor im Jahr 1999 von pro-indonesischen Milizen mit Unterstützung des indonesischen Militärs begangen wurden, waren schon mehrfach auf der Tagesordnung der UN-Menschenrechtskommission (MRK). Darüber hinaus verlangte der UN-Sicherheitsrat in Artikel 16 der Resolution 1272 (1999) vom 25. Oktober 1999, durch die die UN Übergangsverwaltung UNTAET (United Nations Transitional Administration for East Timor) in Osttimor etabliert wurde, ausdrücklich die Strafverfolgung derjenigen, die die Verbrechen zu verantworten haben. Unverzüglich nach der Gewalteskalation im September 1999 berief die MRK eine Sondersitzung ein (…) und verabschiedete eine Resolution, in der sie den UN-Generalsekretär aufforderte, eine Untersuchungskommission einzurichten. Diese Kommission schlussfolgerte in ihrem Bericht an den UN-Generalsekretär, dass das Ausmaß der Gewalttaten in Osttimor die Einrichtung eines internationalen Strafgerichts erforderlich mache. (…)

Die Regierung Indonesiens versicherte mehrfach gegenüber der MRK, dass sie die Verantwortlichen strafrechtlich verfolgen und bestrafen würde. Inzwischen sind die Strafverfahren für die 18 angeklagten Personen abgeschlossen. Davon wurden nur sechs Personen zu einer Haftstrafe verurteilt. Doch nur der ehemalige Gouverneur Osttimors, Abilio Soares, verbrachte tatsächlich ein paar Wochen im Gefängnis, bevor auch sein Urteil vom Obersten Gerichtshof revidiert und er freigesprochen wurde. (…)

In Osttimor haben die von den UN eingerichtete Anklagebehörde (Serious Crimes Unit) und das Sondergericht (Special Panels for Serious Crimes) einen großen Beitrag zur strafrechtlichen Vergangenheitsaufarbeitung geleistet. Bis zu 400 Personen wurden angeklagt, wovon 70 eine Haftstrafe verbüßen. Nichtsdestotrotz konnte das Gericht bisher keiner der von der Serious Crimes Unit angeklagten Personen aus indonesischen Militär- und Verwaltungskreisen habhaft werden, was auf die mangelnde Kooperation seitens Indonesiens, der UN und der osttimoresischen Regierung zurückzuführen ist. Dieses Ergebnis erzeugt bei der Bevölkerung Osttimors den Anschein ungleichwertiger Behandlung jener Täter, die osttimoresischer Herkunft sind und meist als Mitläufer in den Milizen agierten.

Mitunter müssen mit Abzug der UN-Mission UNMISET im Mai 2005 die Ankläger und Richter des Sondergerichts in Osttimor ihre Arbeit einstellen. Dies hätte das katastrophale Ergebnis zur Folge, dass fast die Hälfte aller Mordfälle unaufgeklärt blieben. Mit der Beendigung der Arbeit des Sondergerichts würde die durch die UN initiierte Verbrechensaufklärung im Ergebnis als gescheiterter Versuch der Strafverfolgung von Völkerrechtsverbrechen in die Geschichte eingehen.

Die Lösung dieser Problematik kann jedoch nicht darin liegen, das bestehende Sondergericht zu schließen, ohne einen geeigneten Ersatz zu schaffen. Die UN und die beiden Staaten stehen in der Pflicht, das existierende Gericht entweder zu reformieren und mit erweiterten Kompetenzen auszustatten oder neue, effektivere Mechanismen der Strafverfolgung zu schaffen. Somit sollte auch die MRK sich dieser dringlichen Situation annehmen und Empfehlungen zu einer Lösung abgeben. Im Folgenden präsentieren wir einige Reformvorschläge, die die MRK in ihren Beratungen unterstützen sollen.

Der UN-Generalsekretär bestätigte seine Bereitschaft, die Strafverfolgung internationaler Verbrechen zu fördern, indem er die Errichtung einer unabhängigen, internationalen Expertenkommission bekannt gab, die den Strafverfolgungsprozess in Osttimor und Indonesien evaluieren und dem UN-Generalsekretär effektive Lösungsvorschläge unterbreiten soll. Die drei Kommissare sind bereits ernannt. Mit Unterstützung des UN-Sicherheitsrates soll diese Kommission sich in Indonesien und Osttimor frei bewegen und ungehindert ihre Untersuchungen durchführen können.

Indonesiens Regierung steht der Expertenkommission bisher ablehnend gegenüber und fürchtet, die Experten könnten an Hand ihrer Evaluierung die Errichtung eines internationalen Tribunals für die Strafverfolgung der Hauptverantwortlichen in Indonesien vorschlagen. Die Regierung Osttimors hat sich öffentlich nicht gegen die Expertenkommission ausgesprochen, stellt jedoch die gutnachbarschaftlichen Beziehungen zu Indonesien über die Interessen der Opfer und versucht, Alternativen zu der Expertenkommission zu etablieren.

Eine dieser Alternativen ist der Vorschlag, eine Wahrheits- und Freundschaftskommission (Truth and Friendship Commission, CTF) zwischen Indonesien und Osttimor einzurichten. Im Dezember 2004 erklärten die Regierungen der beiden Länder die Bildung einer solchen Kommission zur Alternative zum Strafverfolgungsprozess und unterrichteten den Generalsekretär von diesem Vorhaben. Dieser Vorschlag traf auf den erklärten Widerstand zahlreicher Menschenrechts- und Nichtregierungsorganisationen in Osttimor und Indonesien, die befürchten, es handle sich um den Versuch, die Vergangenheit unter den Teppich zu kehren. Osttimors neuer Bischof, Alberto Ricardo da Silva, verkündete, die Kirche lehne die Pläne für diese Kommission ab: „Was Kofi Annan sagt oder nicht, was Osttimors Führung möchte oder nicht, die Position der Kirche ist die gleiche, sie ist klar und standhaft. Wir brauchen Gerechtigkeit, der Gerechtigkeit muss genüge getan werden. (…) Wenn eine Person Diebstahl begeht und dann nicht belangt wird, wo sind wir dann?“

Wir teilen diese Befürchtungen, da dieser Vorschlag den Opfern das Recht auf die Ahndung der an ihnen verübten Völkerrechtsverbrechen nimmt und die Straflosigkeit für derartige Verbrechen manifestiert. Der Vorschlag enthebt Indonesien der Pflicht, die Täter aus Militär- und Verwaltungskreisen ernsthaft strafrechtlich zu verfolgen, und erlaubt deren Amnestierung.

Mitunter negiert der Vorschlag die bereits erfolgte Arbeit einiger Aufarbeitungskommissionen, wie der Wahrheits- und Versöhnungskommission in Osttimor (CAVR), deren Bericht im Sommer 2005 erscheinen wird. Zusätzlich würde die Etablierung dieser neuen Kommission das Engagement der UN ausschließen. Da die UN den Strafverfolgungsprozess initiierten und organisierten, haben sie ein fundamentales Interesse an der Verhinderung seines Scheiterns. Die UN sollten involviert bleiben und die begangenen Strukturfehler behoben werden, so dass das negative Ergebnis ihrer bisherigen Bemühungen revidiert werden kann.

Für die Lösung der Frage, wie man Gerechtigkeit für Osttimors Bevölkerung erreichen kann, bedarf es der gemeinsamen Bemühungen der UN und der Staatengemeinschaft sowie der Opfer und ihrer anwaltschaftlichen Fürsprecher. Strafrechtliche Maßnahmen möglichst in Kombination mit umfassenden gesellschaftlichen Aufarbeitungsanstrengungen sind am besten geeignet, den Rechten und Erwartungen der Opfer und Überlebenden gerecht zu werden. Diese Annahme basiert nicht nur auf moralischer Überzeugung, sondern auf internationalen Normen und Verpflichtungen, die von den UN und der Staatengemeinschaft im letzten Jahrhundert in Verträgen, Prinzipien und gewohnheitsrechtlich entwickelt wurden. Es wird heute grundsätzlich anerkannt, dass bestimmte Verbrechen nicht ungestraft bleiben dürfen. Zu diesen Verbrechen gehören vor allem Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Die beiden internationalen ad hoc Strafgerichtshöfe, die Unterorgane der UN sind, haben eine fundierte Rechtsprechung zum Völkerstrafrecht entwickelt.

Im Folgenden schlagen wir drei Mechanismen vor, die Verantwortlichkeit schaffen können, vorausgesetzt sie erhalten genügend Unterstützung.

1. Als Minimallösung schlagen wir vor, dass der Strafverfolgungsprozess vor dem Sondergericht mit Unterstützung durch die UN in Osttimor weitergeführt wird, damit dieses sein Mandat erfüllen kann. Wegen des Widerstandes gegen die Strafverfolgung durch Osttimors Regierung, wie mehrfach von Präsident Xanana Gusmão geäußert, und der allgemeinen Schwäche des osttimoresischen Justizsystems ist eine Strafverfolgung ohne die Unterstützung der UN nicht zu erwarten. Osttimoresische Menschenrechtsorganisationen und Vertreter der Kirche fordern anhaltend Gerechtigkeit für die Opfer.

Das Mandat des Sondergerichts sollte über Mai 2005 hinaus verlängert werden und die Anklagebehörde, die Verteidigung und die Kammern mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet werden. Internationale Unterstützung sollte erst eingestellt werden, wenn die lokalen Juristen die Aufgabe selbst übernehmen können.

2. Der zweite Vorschlag bezieht sich auf eine Reform des Sondergerichts, die eine Strafverfolgung effektiver gestalten würde.

Hier bietet das Sondergericht für Sierra Leone einige Anhaltspunkte. In diesem Gerichtssystem ist die politische Einflussnahme minimalisiert durch den unabhängig vom nationalen Justizwesen agierenden internationalen Chefankläger. Dies ist in Osttimor nicht der Fall, denn dort ist der Chefankläger zugleich der oberste Staatsanwalt Osttimors, der unter politischen Druck der Regierung geraten ist. Sein internationaler Vertreter (Deputy General Prosecutor) leitet zwar die Anklagebehörde für Völkerrechtsverbrechen, hat jedoch nicht die Befugnis, Haftbefehle an Interpol weiterzuleiten, um dadurch die Kooperation der Strafverfolgungsbehörden weltweit zu sichern. Da Osttimor heute ein unabhängiger Staat ist, wäre diese Reform nur mit einer Gesetzesänderung zu erreichen, die mit starkem Engagement der UN eingeleitet werden müsste.

Die Reform der Staatsanwaltschaft würde aber nicht das Problem der mangelnden Kooperation seitens Indonesiens lösen. Das Sondergericht würde in Osttimor angesiedelt sein und die Hauptverdächtigen in Indonesien. Somit müsste die Reform des Sondergerichts von einem wirksamen Kooperationsmechanismus begleitet sein, der in der Übertragung von auch schon den ad hoc Tribunalen zum ehemaligen Jugoslawien und Ruanda verliehenen Kompetenzen des Sicherheitsrates nach Kapitel VII der UN-Charta zu finden sein könnte.

3. Die dritte Option, die weiterhin auf dem Verhandlungstisch bleiben sollte, ist die Etablierung eines internationalen ad hoc Strafgerichtshofs durch den Sicherheitsrat nach dem Vorbild der beiden bereits existierenden ad hoc Tribunale.

Dieses Tribunal könnte in einem südostasiatischen Staat in der Nähe von Indonesien und Osttimor angesiedelt werden und mit sowohl internationalen als auch aus den beiden Staaten stammenden Fachkräften ausgestattet werden. Sein internationaler Status als Unterorganisation der UN und die geographische Distanz von den betroffenen Staaten würden seine Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit garantieren.

Die erhebliche Finanzierungslast, die als Hauptkritikpunkt an den beiden internationalen ad hoc Tribunalen hervortrat, könnte gering gehalten werden, indem nach dem Vorbild des Sondergerichts für Sierra Leone auf freiwillige Beiträge der Staaten in Kombination mit einer Grundfinanzierung durch die UN gesetzt wird. Zudem könnte der Zeitrahmen der Strafverfolgung auf wenige Jahre begrenzt werden, da die Vorarbeit schon durch das Sondergericht in Osttimor geleistet wurde.

Da Opfervereinigungen und andere zivile Akteure ausnahmslos die Etablierung eines solchen Tribunals unterstützen, sollte diese Option weiter bedacht und umgesetzt werden, obwohl sie diejenige Option darstellt, die politisch am schwierigsten zu erreichen sein mag.

Sollte das Sondergericht in Osttimor tatsächlich im Mai 2005 geschlossen werden, müssten die UN eingestehen, dass der Strafverfolgungsprozess gescheitert ist: Nicht nur konnten keine der Hauptverantwortlichen aus indonesischen Militärkreisen ernsthaft verfolgt werden, sondern auch in Osttimor hätte die UN es verfehlt, nachhaltig für umfassende Strafverfolgung zu sorgen. Neben der Glaubwürdigkeit der UN als Akteur auf dem Gebiet der Menschenrechts- und Friedensarbeit steht die Glaubwürdigkeit von Osttimors jungem Rechtsstaat auf dem Spiel. Wir erkennen die Schwierigkeiten, die mit der Lösungsfindung durch die UN auf diesem Gebiet einhergehen, zwar an, sind jedoch der Meinung, dass es im Fall Osttimor eine realistische Chance gibt, die politischen Hindernisse zu überwinden. <>

Die Autorinnen:

Dr. Monika Schlicher ist Co-Geschäftsführerin der Menschenrechtsorganisation Watch Indonesia! in Berlin. Sie war Koordinatorin der Wahlprozessbeobachtung in Osttimor 1999. Von 2004 bis 2005 analysierte sie die Wahrheits- und Versöhnungskommission in Osttimor. Die Studie „Osttimor stellt sich seiner Vergangenheit“ erscheint in Kürze in der missio Reihe Menschenrechte.

Leonie von Braun ist Mitarbeiterin von Watch Indonesia!, Promotionsstudentin im Fachbereich Völkerstrafrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin. Von Januar bis Mai 2004 arbeitete sie an der Serious Crimes Unit in Dili an der Anklageschrift gegen General Wiranto und andere indonesische Militärführer.

Watch Indonesia! unterstützt die Bildung und Wahrung demokratischer Strukturen in Indonesien und Osttimor. Watch Indonesia! existiert seit 1991, als eingetragener Verein seit 1994. Der dokumentierte Text ist die leicht gekürzte Zusammenfassung eines Positionspapiers, das für die 61. Sitzung der UN-Menschenrechtskommission, die derzeit in Genf tagt, geschrieben worden ist. Es wird mitgetragen von Justitia et Pax, dem Diakonischen Werk der EKD, dem Bischöflichen Hilfswerk Misereor und missio, Aachen. Das komplette Papier ist im Internet zu finden unter https://www.watchindonesia.de/5681/rethinking-justice-for-east-timor?lang=de ber


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