Presseerklaerung

Osttimor: Keine Straflosigkeit für Verbrechen gegen die Menschlichkeit

10. August 2005

OpferworkshopCAVR

Warten auf Gerechtigkeit – Traumaarbeit bei der Nationalen Wahrheitskommission CAVR Foto: Maria Tschanz

Anlässlich des Besuchs von Außenminister José Ramos-Horta in Berlin fordern wir die Bundesregierung auf, die Empfehlungen der VN-Expertenkommission zu unterstützen und sich bei der Regierung Osttimors für deren Umsetzung stark zu machen. Versöhnung, Gerechtigkeit und gute nachbarschaftliche Beziehungen zwischen Osttimor und Indonesien können langfristig nur erzielt werden, wenn die Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen von den schwer wiegenden Makeln befreit wird, die der Bericht der Expertenkommission benennt. Die Regierungen Osttimors und Indonesiens sprechen sich gegen die Empfehlungen aus und möchten einen Schlussstrich unter die Strafverfolgung ziehen. Sie haben statt dessen eine Freundschafts- und Wahrheitskommission eingesetzt. Opferverbände und Menschenrechtsorganisationen in Osttimor, wie auch in Indonesien lehnen diese bilaterale Kommission entschieden ab. Mit der Kommission, die Amnestien vergeben kann, werde Straflosigkeit garantiert und die Täter geschützt. Sie diene den politischen Beziehungen zwischen den beiden Ländern und nicht den Opfern. „Die Bevölkerung wird Straflosigkeit für Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht akzeptieren. Die Opfer und ihre Familien verdienen mehr als das“, heißt es in einer Erklärung der katholischen Kirche in Osttimor. Die von Kofi Annan, dem VN-Generalsekretär, eingesetzte Expertenkommission hatte die Aufgabe, zu analysieren, inwiefern das ad-hoc Menschenrechtsgericht in Jakarta und das Sondergericht in Osttimor effektive Strafverfolgung betrieben haben, und entsprechend Maßnahmen zu empfehlen, wie Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen werden können. Für die Opfer der Verbrechen in Osttimor ist bisher keine umfassende Gerechtigkeit erzielt worden. Diejenigen, die die größte Verantwortung tragen, sind nicht zur Rechenschaft gezogen worden, schlussfolgerte die VN-Expertenkommission. Sie empfiehlt, dass Indonesien innerhalb von sechs Monaten die Verfahren wieder aufnimmt und gegen weitere Beschuldigte neu eröffnet, und diese mit Hilfe von Rechtsberatern, vorzugsweise aus Asien, nach international anerkannten Standards durchführt. Die bisherigen Prozesse beurteilen die Experten als unangemessen. Sollte Indonesien dem nicht nachkommen, solle der Sicherheitsrat ein internationales Strafgericht einrichten.

Tribunal

Geschlossen! Strafverfolgung nicht mehr erwünscht Foto: Monika Schlicher

Das im Mai 2005 geschlossene Sondergericht in Osttimor solle seine Arbeit wiederaufnehmen und bis 2007 fortsetzen, so dass dessen Aufgaben anschließend von der nationalen Justiz übernommen werden können. Das Sondergericht und die Ermittlungsbehörden wurden geschlossen, obgleich die nationale Justiz nicht in der Lage ist, die nicht vollendete Arbeit fortzusetzen. Dieser Schritt war voreilig und ist mit weit reichenden Folgen verbunden, wie die Rückkehr eines Milizionärs über die Grenze zu Westtimor gerade gezeigt hat. Von der Bevölkerung erkannt, wurde er der Polizei übergeben. Das Gericht, vor dem er sich wegen Mordes und Folter, so die Anklage, zu verantworten hätte, gibt es aber nicht mehr. Doch das voreilige Schließen des Sondergerichtes hat nicht nur rechtsstaatliche Folgen, sondern wirft vor allem sicherheitspolitische Bedenken auf. Denn werden zurückkehrende Milizionäre nicht mehr strafrechtlich verfolgt, wird die Anzahl der Heimkehrer in den Gemeinden steigen. Es steht zu befürchten, dass die Milizionäre erneut zu einem destabilisierenden Faktor und Sicherheitsrisiko werden. Osttimors Gesellschaft erholt sich gerade erst vom Trauma des Krieges. In den letzten Jahren hat Osttimors nationale Wahrheitskommission Prozesse zur Versöhnung mit Tätern minderschwerer Verbrechen in den Gemeinden durchgeführt. Ein Grund dafür, dass diese Prozesse von der Bevölkerung gut angenommen wurden, war die Zusicherung, dass die Täter schwerer Verbrechen vor Gericht gestellt werden. Das Fehlen von Gerechtigkeit stellt in Osttimor heute das größte Hindernis für die Versöhnung dar. Die Bundesregierung sollte ihrem Bekenntnis zum Völkerstrafrecht Geltung verschaffen, indem sie auf die Weiterführung der Strafverfolgung in Osttimor und Indonesien pocht und die Empfehlungen der Expertenkommission unterstützt.


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