Indonesien-Information Nr. 1, 1996 (Demokratie)

Zuckerbrot und Peitsche für die Pressefreiheit

Haftstrafen für Journalisten verlängert - Pressezensur ist rechtswidrig

Die Ende August 1995 gegen zwei Mitglieder der "Allianz unabhängiger Journalisten" (AJI) verhängten Freiheitsstrafen von je 32 Monaten Länge wurden am 24.11.1995, in zweiter Instanz um vier Monate auf nun 3 Jahre verlängert. Die beiden Journalisten, Ahmad Taufik und Eko Maryadi, wurden wegen der "Verbreitung illegaler regierungsfeindlicher Schriften" schuldig gesprochen. Die in gleicher Sache gegen den damals 18jährigen Bürogehilfen Danang Wardoyo verhängte Freiheitsstrafe von 20 Monaten wurde in zweiter Instanz bestätigt. /AJI, 24.11.95/

Der unabhängige Berufsverband AJI wurde 1994 gegründet, nachdem Informationsminister Harmoko drei führende Zeitschriften Indonesiens wegen ihrer Berichterstattung über den Kauf von 39 Kriegsschiffen aus Deutschland verbieten ließ. Seither gehörte die von AJI ohne Lizenz publizierte Zeitschrift "Independen", zu deren Redakteuren Ahmad Taufik und Eko Maryadi gehörten, zu den wichtigsten unabhängigen Medien des Landes. AJI und "Independen" sind seit längerem ein bevorzugtes Ziel einer massiven Kampagne des Informationsministeriums gegen die Pressefreiheit.

Im Gegensatz zu den verurteilten Redakteuren konnten der international geachtete ehemalige Herausgeber des 1994 verbotenen Magazins TEMPO, Goenawan Mohamad, und seine MitarbeiterInnen in der selben Woche ihren erneuten Erfolg vor Gericht feiern. Am Montag, den 21.11.1995, bestätigte das Verwaltungsgericht in Jakarta ein Urteil des Amtsgerichtes vom 3. Mai dieses Jahres, in dem das Verbot der Zeitschrift TEMPO für rechtswidrig erklärt worden war. Informationsminister Harmoko, dessen Behörde das Verbot ausgesprochen hatte, war gegen das erstinstanzliche Urteil in Berufung gegangen.

Ungewöhnlich ist, daß die Bestätigung des Urteils durch fünf hauptamtliche RichterInnen gemeinsam beschlossen wurde, offenbar, um dem Beschluß mehr Nachdruck zu verleihen /Kompas, 22.11.95/. Oberstaatsanwalt Singgih kündigte an, auch gegen das neuerliche Urteil des Verwaltungsgerichtes in Berufung zu gehen /Republika, 23.11.95/. <>

 
 
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