Information und Analyse

Der Aufarbeitungsprozess in Osttimor

18. Oktober 2002

Zwischen indonesischen Ad-hoc-Tribunalen, Wahrheitskommission und Amnestiegesetz 1

von Andrea Fleschenberg

Zeugenvernehmung beim ad-hoc-Tribunal in Jakarta

Zeugenvernehmung beim ad-hoc-Tribunal in Jakarta

Foto: Bernd Häusler

In diesem Artikel sollen die wesentlichen Grundzüge des aktuellen Aufarbeitungsprozesses in Osttimor dargestellt werden. Hauptaugenmerk liegt auf den Reaktionen und Positionen osttimoresischer staatlicher und zivilgesellschaftlicher Akteure im Spiegelbild der jüngsten Urteile der indonesischen Ad-hoc-Tribunale. Dabei kommt den Aufarbeitungsversuchen in Osttimor und Indonesien eine große Bedeutung zu, da sie in Asien bisher beispiellos sind. Weder gelang es Japan nach dem Zweiten Weltkrieg noch der UNO in Kambodscha einen derartigen Prozess der Vergangenheitsaufklärung zu initiieren.

Charakteristika des Aufarbeitungsprozesses

Wie andere Gesellschaften, die mit einem Aufarbeitungsprozess konfrontiert werden, bewegen sich auch die osttimoresischen Akteure zwischen zwei Polen: Erstens, die Position, die einen Vorrang der Versöhnung im Namen der akuten Gegenwartsprobleme und der nationalen Stabilität vertritt. Zweitens die Position, die den Aufarbeitungsprozess als eine unabdingbare Notwendigkeit und Voraussetzung für Demokratisierung und Rechtstaatlichkeit versteht. Grundsätzlich stehen Osttimor bei dieser Herausforderung verschiedene Wege offen:

  • eine Wahrheitskommission mit und ohne Strafverfolgung bzw. politischer Amnestie (Lateinamerika, Südafrika),
  • eine parlamentarische Untersuchungskommission (Deutschland),
  • eine Stiftung bzw. staatliche Institution mit Auftrag zu Forschung und politischer Bildung (Osteuropa),
  • ein nationales oder internationales Tribunal zur juristischen Strafverfolgung (Deutschland, ICC zu Ruanda und Ex-Jugoslawien).

Der osttimoresische Aufarbeitungsprozess der indonesischen Okkupation und insbesondere der Referendumsgewalt von 1999 wird nachhaltig von drei Komponenten determiniert: nationales Justizsystem, Politiken der nationalen Regierung und der internationalen Staatengemeinschaft.

Das osttimoresische Rechtssystem ist noch immer lückenhaft und ohne soliden institutionellen Rechtsrahmen. Hinzukommt eine Parallelität von offizieller Rechtsprechung und lokaler traditioneller Rechtsprechung 2. Diese Umstände wurden durch die schnelle Übergabe des Justizaufbaus bedingt, welche durch die Machtübergabe der UNTAET an das nunmehr unabhängige Osttimor vollzogen wurde. Dementsprechend kritisiert Außenminister Ramos-Horta:
„Unsere Justiz ist sehr, sehr schwach. Wir hätten uns nicht so sehr beeilen sollen, das internationale Personal durch osttimoresisches zu ersetzen. Keiner unserer Richter, Staatsanwälte hat irgendwelche Erfahrung oder eine entsprechende Qualifikation.“ 3

Es gilt noch immer das indonesische Recht, sofern dieses nicht gegen internationale Verträge und Rechtsstandards verstößt. So wurde der ehemalige Kommandeur der Miliz Aitarak, Francisco Soares, wegen Vergewaltigung nach indonesischem Strafgesetzbuch verurteilt 4. Die von der UNTAET gegründete UN Serious Crimes Unit initiierte die juristische Strafverfolgung und Aufarbeitung der Referendumsgewalt 1999. Sie war allerdings von organisatorischen, finanziellen und personellen Mängeln sowie der mangelhaften Kooperation Indonesiens gekennzeichnet – ein strukturelles Defizit, welches sich auch später fortsetzen sollte. Dieser Strafverfolgungsprozess wird seit der Unabhängigkeit im Mai 2002 von Osttimoresen fortgeführt. Bis dato ergingen 117 Anklagen und 25 Verurteilungen, von denen 80% Osttimoresen betreffen. 5

Zweitens erhielt Indonesien und nicht Osttimor den Auftrag der internationalen Staatengemeinschaft zur juristischen Strafverfolgung der Verantwortlichen der Referendumsgewalt von 1999. Daraus ergibt sich eine problematische Asymmetrie: In eigenen Verfahren kann Osttimor ohne internationale Unterstützung lediglich Mitläufer und Mittäter der eigenen Bevölkerung direkt anklagen. Indonesische und andere Drahtzieher und Hauptverantwortliche können nur in Abwesenheit symbolisch mit einer Verurteilung belegt werden. Zudem ist die indonesische Regierung nicht bereit, zu kooperieren, bspw. bei der Auslieferung von angeklagten Flüchtigen, die zumeist in Indonesien Unterschlupf fanden. Angesichts der jüngst ergangenen indonesischen Urteile bleiben deshalb die Forderungen nach einem internationalen Strafgerichtshof für Osttimor bestehen.

Drittens scheint die osttimoresische Regierung und Präsidentschaft einer systematischen Strafverfolgung und Vergangenheitsaufklärung zögernd bis ablehnend gegenüberzustehen. Oberstes Primat ist die nationale und zwischenstaatliche Versöhnung. Dabei dürften realpolitische bzw. geopolitische Sachzwänge sowie wirtschaftliche Erwägungen eine erhebliche Rolle spielen. Kennzeichnend sind in sich nicht kohärente Stellungnahmen von Regierungsvertretern. Im Mai diesen Jahres wurde im Kabinett ein umfassendes Amnestiegesetz vorgestellt und verabschiedet. Allerdings wurde es vor der Einbringung in das Parlament zur Novellierung zurückgezogen. Nach dem Entwurf war eine politische Amnestie für alle diejenigen vorgesehen, die sich im Rahmen der Referendumsgewalt unblutige, nicht gewalttätige Vergehen zuschulden kommen ließen. Eine genaue Definition blieb allerdings aus. Weiterhin sollte generell das Strafmaß aller bis zur Unabhängigkeit ergangenen Strafen reduziert werden. Ausgenommen davon waren Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit 6. Diese Regierungspolitik der Straflosigkeit wurde Anfang September 2002 auf internationaler Ebene fortgeführt. Nach Ratifikation des Statuts des internationalen Strafgerichtshofes ICC unterzeichnete die Regierung einen Separatvertrag zu Art. 98 mit den USA, welcher eine Auslieferung von US-Soldaten an den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag verhindert 7. Erweitert wurde dieser Vertrag durch ein Abkommen, das Xanana Gusmão bei seinem Staatsbesuch in Washington Anfang Oktober unterzeichnete. Dieses sieht vor, dass in Osttimor stationierte US-Soldaten Immunität vor osttimoresischen Gerichten genießen und der US-amerikanischen Militärgerichtsbarkeit zu überantworten sind. Dieses Vorgehen stieß auf Kritik der parlamentarischen Opposition. So bemängelte der Führer der oppositionellen Sozialdemokratischen Partei, Leandro Isaac, die fehlende Konsultation des Parlaments und bezeichnete die Abkommen als „einen Affront gegen die Souveränität Osttimors“ 8. Diese Verträge, so Isaac, unterminierten Osttimors Anspruch auf strafrechtliches Belangen der Verantwortlichen für die Referendumsgewalt: „We are arguing that they should be tried by an international court, but this reduces our credibility.“ 9

Dualismus zwischen Regierung und Zivilgesellschaft

Gekennzeichnet wird der Aufarbeitungsprozess von einem typischen Dualismus zwischen der staatlichen Position für Versöhnung im Namen der nationalen und internationalen Stabilität sowie der zivilgesellschaftlichen Position für Aufarbeitung und Strafverfolgung im Namen genuiner Demokratisierung. Für die politische Führung Osttimors genießen Wiederaufbau, Wirtschaftsentwicklung, nationale Einheit und gute nachbarschaftliche Beziehungen zu Indonesien, Australien und den USA uneingeschränkte Priorität. Einen systematischen Aufarbeitungsprozess scheint sie dem opfern zu wollen. Deutlich wurde dies an den Stellungnahmen zum Prozess gegen den ehemaligen Gouverneur Abílio Soares 10. So war Ramos-Horta einer der wenigen, die das Urteil gegen Soares, einen Osttimoresen, als gerecht begrüßten 11. Vor der Urteilsverkündung hatte Präsident Xanana Gusmão sich für Soares eingesetzt und in einem Brief an die indonesische Richterin darum gebeten, Nachsicht walten zu lassen: „Mr. Soares self-imposed exile must be considered punishment in itself and imprisonment would be a double punishment. (…) I know … his willingness to work towards reconciliation and a peaceful solution to the question of East Timor were not accepted by others who took a more hard-line approach.“ 12

Diese Position scheint sich nach den anderen Urteilen der indonesischen Ad-hoc-Tribunale geändert zu haben. Gegenüber der damaligen UN-Menschenrechtskommissarin Robinson ließ Xanana Gusmão verlauten, dass die osttimoresische Regierung nunmehr ins Auge fasse, die UN um die Errichtung eines internationalen Tribunals zu bitten 13. Dies bedeutete einen Wandel in der bisherigen Regierungspolitik und gibt einen Hinweis darauf, dass die Regierung nunmehr diese Forderung offiziell befürworten und die indonesischen Prozesse nicht mehr wie bisher als ausreichend ansehen könnte. So schlug Xanana außerdem vor, das Verfahren wegen der Ermordung des niederländischen Journalisten Sander Thoenes in Osttimor stattfinden zu lassen. Ziel sei es, osttimoresischen Tätern vor Augen zu führen, dass es Gerechtigkeit gebe 14. Diese Stellungnahme ist insofern von herausragender Bedeutung, da Gusmão eine der wichtigsten Identifikations- und Integrationsfiguren des neuen Staates ist. Die Widersprüche allerdings bleiben: Seine bisherige Position wog und wiegt schwer, da er sich bisher nicht aktiv für einen umfassenden Aufarbeitungsprozess einsetzte. Ein internationales Tribunal sei Aufgabe der internationalen Gemeinschaft – die Osttimoresen verlangten nach guten Lebensbedingungen, Gesundheit, Bildung und Infrastruktur. Seiner Meinung nach werde die Vergangenheit vergessen sein, wenn es gelinge, soziale Gerechtigkeit zu etablieren: „Aber was bedeutet Unabhängigkeit? Geht es darum, Gerechtigkeit zu erreichen oder soziale Gerechtigkeit? Es geht darum, unsere Prioritäten abzuwägen. Unter Osttimoresen ist unsere Priorität Versöhnung. Manche sagen, dass Gerechtigkeit zuerst komme – vor Versöhnung. Vielleicht in anderen Ländern. Aber in unserem Land muss Versöhnung der erste Schritt sein. Nachdem die Menschen einander vergeben haben, können wir sicher sein, dass die Gerechtigkeit ohne Rachegefühle oder Hass geschieht.“ Die nationale und zwischenstaatliche Versöhnung sieht er entsprechend als primäre Aufgabe an: „Es muss mehr Dialog geben, wir müssen die Kultur der Versöhnung kultivieren und es wäre völlig falsch, wenn wir nicht die internen Dialoge zur Versöhnung zwischen Gruppen, Vereinen usw. unterstützen.“ 15

Trotz der gegenüber Mary Robinson bezogenen Position teilt Xanana ließ Xanana Gusmão nicht die Meinung vieler nationaler NGOs über die indonesischen Prozesse: „Wenn sie [Indonesien, Anm. AF] den Bedingungen der internationalen Gemeinschaft entsprechen, wird ein internationales Tribunal natürlich nicht notwendig sein. Wenn dies nicht der Fall ist, glauben wir, daß die internationale Gemeinschaft die richtige Entscheidung treffen wird.“ 16

Damit externalisiert der osttimoresische Präsident jedwede Eigenverantwortung und Eigeninitiative seines Landes und überträgt die Verantwortung an die UNO. Sein Versöhnungspostulat mündet darin, eine Amnestie der „Referendumstäter“ anzustreben, die sich keine Kapitalverbrechen und sogenannte „crimes de sangue“, wie Vergewaltigung und Körperverletzung, zuschulden kommen ließen. Eine Amnestie könne aber nur Ergebnis einer öffentlichen Debatte zwischen Gesellschaft, Parteien, Parlament und Interessengruppen sein 17. Anders aber seine Meinung über zivilrechtliche Ansprüche von Opfern auf Entschädigung und Wiedergutmachung. Diese lehnt er vehement ab: „It is pludging wounds with money and material goods. (…) I never will… that people sell their grief.“ 18

Dieser staatlichen Position steht eine Front zivilgesellschaftlicher Akteure gegenüber, die sich mehrheitlich für einen internationalen Strafgerichtshof und die umfassende, systematische Vergangenheitsaufklärung einsetzen. Dabei liegt ihr Fokus auf der juristischen Strafverfolgung. Opferverbände wie RATE LAEK fühlten sich bislang ausgeschlossen:
„Wir sind besorgt, dass die Versöhnung sich nur zwischen Regierungsbeamten und ehemaligen Pro-Autonomieführern, die jetzt in Indonesien sind, vollzieht. Wir sind Opfer und die Familien von Opfern und bis jetzt sind wir nicht in den Prozess der Versöhnung einbezogen worden. Wir glauben, dass wahre Versöhnung sich zwischen Opfern und ihren Familien sowie denjenigen, die Verbrechen begangen haben, vollziehen muss – und nicht nur zwischen Führern.“ 19

Herausragende Bedeutung in der Zivilgesellschaft kommt Friedensnobelpreisträger Bischof Carlos Filipe Ximenes Belo zu. Er befürwortet seit Jahren ein internationales Tribunal zu Osttimor und kritisiert daher mehrfach im August und September 2002 die unzureichenden indonesischen Urteile: „Aber Gerechtigkeit ist für die Opfer unerreichbar. Vergewaltiger, Brandstifter und Mörder laufen frei herum, während die Unschuldigen mit ihrem Trauma leben müssen. Dieses Trauma und das Gefühl der Viktimisierung der Menschen wurden mit den jüngsten Verurteilungen (…) wiederbelebt. (…) Es bedarf eines internationalen Tribunals, um den Opfern dieser Verbrechen gegen die Menschlichkeit Gerechtigkeit zu verschaffen. Das psychische Trauma dieser Ungerechtigkeit wird noch verstärkt durch wirtschaftliche Not.“ 20

Er verweist dabei auf die gesellschaftliche und politische Symbolwirkung der Straffreiheit: Dort, wo Straffreiheit gewährt werde, werden um so mehr die Rechtstaatlichkeit geschwächt und Menschenrechte erneut verletzt 21. In seiner Tribunalforderung nimmt er diejenigen Staaten in die moralische Verantwortung, die jahrelang das indonesische Militär unterstützten und die Okkupation Osttimors duldeten. Sie seien zur Hilfe beim Wiederaufbau verpflichtet: „Sie müssen vehement den Prozess unterstützen, der zu genuiner Gerechtigkeit führt, und sie müssen daran mitwirken, den Schutz Osttimors zu garantieren, damit sich die Gewalt der Vergangenheit nicht wiederholt. Die Seelen der Opfer verlangen nicht weniger.“ 22

Belo weigerte sich, persönlich in Jakarta auszusagen, zumal er den Ad-hoc-Tribunalen die Glaubwürdigkeit abspricht. Eine politische Amnestie könne es für ihn nur nach einem vollen Geständnis und Reuebekenntnis geben, wobei sich die Amnestie nicht auf zivilrechtliche Verfahren ausstrecken dürfe, d.h. finanzielle Opferentschädigungen blieben unberührt. Eine Amnestie für Kapitalverbrechen schließt er kategorisch aus und distanziert sich damit von dem Ansatz der südafrikanischen Wahrheitskommission. Zudem sei eine Amnestie von der Zustimmung der Opfer und einer vorherigen Konsultation der Bevölkerung abhängig. Außerdem hätten vor allem die Opfer ein Anrecht auf entsprechende Rehabilitations- und Reintegrationsprogramme. 23

Unterstützt wird Belo in seiner Kritik von verschiedenen osttimoresischen Nichtregierungsorganisationen – von Aufarbeitungsinitiativen, Menschenrechtsorganisationen über Opfer- zu Frauenverbänden wie REDE 24. Gemeinsam ist ihnen die Ablehnung der indonesischen Ad-hoc-Tribunale und die Forderung nach einem internationalen Tribunal zu Osttimor. So kritisiert das Judical System Monitoring Programm zusammen mit Amnesty International, dass die indonesischen Verfahren keine glaubwürdige Alternative seien und fordert die UNO auf, ihre eigenen Empfehlungen zu überprüfen und ein internationales Tribunal zu errichten 25. In gleicher Argumentationslinie ließ die führende osttimoresische Menschenrechtsorganisation Yayasan Hak durch seinen Vertreter Aniceto Neves verlauten: „Es gab von Anfang an Zweifel an den Verfahren. Die Osttimoresen glauben nicht mehr an das Justizsystem Indonesiens.“ 26 Auch die East Timor National Alliance for International Tribunal (ANPI) lehnt die indonesischen Ad-hoc-Prozesse ab und kritisiert nicht nur den fehlerhaften juristischen Rahmen, sondern auch den fehlenden Zeugenschutz. ANPI fordert die osttimoresische Regierung auf, ihre offizielle Politik zu ändern, und sich, statt die indonesischen Prozesse anzuerkennen, für ein internationales Tribunal einzusetzen. Das UN-Tribunal sei notwendig, damit die Opfer und ihre Familien gewürdigt und Rechtstaatlichkeit und Demokratie in Osttimor Realität werden. 27

Diese Forderungen und Kritiken decken sich mit denen indonesischer Prozessbeobachter und Menschenrechtsgruppen wie ELSAM, TAPOL sowie internationaler Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International, Human Rights Watch, Watch Indonesia! und der damaligen UN-Menschenrechtskommissarin Mary Robinson.

Die Wahrheitskommission zwischen „truth seeking“ und „community reconciliation“

Ein interessanter und wichtiger Schritt ist die osttimoresische Wahrheits-, Versöhnungs- und Empfangskommission (TRRC/CAVR), die im April 2002 offiziell ihre Arbeit aufgenommen hat. Daher kann lediglich ihr Aufbau und ihre Aufgabenstellung skizziert werden. Anzumerken ist, dass eine Wahrheitskommission zumeist das schwächste Instrument zur Vergangenheitsaufklärung ist. Ihre Aufgabe bleibt auf die Dokumentation der „Wahrheitsfindung“ (truth seeking) ohne weitreichende oder effiziente Sanktionsmöglichkeiten beschränkt und sie ist dabei vom Kooperationswillen der Täter, staatlicher und nichtstaatlicher Verantwortlicher und Institutionen abhängig. Daher kann eine Wahrheitskommission lediglich ein erster, wenn auch wichtiger Schritt sein. Im Idealfall erreicht sie für die Opfer eine öffentliche Anerkennung, Wahrheit und Sicherheit über ihr Schicksal und das ihrer Angehörigen. Problematisch ist der nachfolgende Umgang mit dem gewonnenen Wissen um Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen, der Umgang mit Opferansprüchen und die Frage der gesellschaftlichen Durchsetzungsfähigkeit von Amnestie und Reintegration der Täter.

Der Vorschlag zur TRRC erging im Sommer 2002 auf einem Kongress des CNRT (Conselho Nacional da Resistência Timorense). Ihre Errichtung wurde im Juni 2001 vom Nationalrat beschlossen. Im Lenkungsausschuss waren der CNRT, UNTAET, UNHCR, zwei internationale Experten und 6 nationale NGOs 28 vertreten. Ihr Vorsitzender ist Pater Juvito Araujo, der im Januar zusammen mit den Kommissaren vereidigt wurde, so dass die Kommission offiziell ihre Arbeit für die nächsten zwei Jahre aufnehmen konnte. Bisher wurden Regionalkommissionen gebildet und öffentlichen Anhörungen in unterschiedlichen Teilen des Landes durchgeführt. Aufgabe der TRRC ist es, laut UNTAET-Statut, die Wahrheitsfindung sowie die Versöhnung auf Gemeindeebene im Namen von Gewaltfreiheit, Versöhnung, nationaler Einheit und Frieden ohne jedwede Diskriminierung zu erreichen. Dabei hat sie den Status einer unabhängigen, unparteiischen Institution inne, die keiner direkten Kontrolle und Weisung von Regierungsmitgliedern untersteht. Ihre Herausforderungen ruhen auf zwei Pfeilern: „truth seeking“ und „community reconciliation“.

Der erste Pfeiler ist die Wahrheitsfindung: Systematisch und umfassend dokumentiert werden sollen Verletzungen internationalen Rechts die während politischer Konflikte in der Zeit vom 25.04.1974 bis zum 25.10.1999 in Osttimor begangen wurden. Als politische Konflikte definiert werden alle bewaffneten und nicht bewaffneten Auseinandersetzungen über die Unabhängigkeit und den politischen Status von Osttimor, seiner Organisation und Regierungsform, der illegalen indonesischen Invasion und Besetzung. Der Untersuchungsfokus liegt dabei auf der Frage, ob die Vergehen Resultat gezielter Planung, Politiken waren und der Autorität seitens des Staates, einer seiner Organe, anderer politischer Organe, Milizen, Freiheitsbewegungen oder anderer Akteure unterlagen. Geklärt werden sollen daher interne und externe Vorläufer, Umstände, Kontext, Motive und involvierte Akteure und deren Verantwortlichkeiten. Dies geschieht in Anhörungen, zu denen Personen und Funktions- und Entscheidungsträger aus dem In- und Ausland vorgeladen werden, die auch vereidigt werden können. Nationale staatliche Stellen und Privatpersonen sind zur Herausgabe von Beweismaterial und Informationen verpflichtet. Die TRRC kooperiert mit dem Generalstaatsanwalt, dem die Strafverfolgung schwerer Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit am Gericht von Dili obliegt. Bei Falschaussage und Verweigerung von Beweisen kann eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe von 3.000 US$ verhängt werden. In ihrem Abschlussbericht soll die TRRC neben der Dokumentation Vorschläge zu Reformen und Präventionsmaßnahmen äußern.

Der zweite Pfeiler ist die „community reconciliation“ auf lokaler Ebene, um Täter in ihren Heimatgemeinden zu reintegrieren.
Voraussetzung ist:

  • das volle Geständnis aller Taten,
  • die Übernahme der Verantwortung dafür,
  • die Erklärung, dass die Taten in Verbindung mit dem politischen Konflikt begangen wurden,
  • die Wahl einer Gemeinde, wo der Prozess der Versöhnung und Reintegration stattfinden soll,
  • der Widerruf des Gebrauchs von Gewalt als Mittel, um politische Ziele zu erreichen.

Dieser Prozess vollzieht sich in enger Zusammenarbeit mit dem Generalstaatsanwalt, der die Möglichkeit hat, Verfahren zu stoppen und den Betroffenen wegen seiner Vergehen oder bei neuer Beweislage vor Gericht zu stellen. Die öffentliche Anhörung des Täters, seiner Opfer und ausgewählter Gemeindemitglieder findet vor dem Gremium einer Regionalkommission statt, die aus Gemeindevertretern und einem Regionalrepräsentanten der TRRC (3-5 Personen) besteht. Das Votum zur Strafaussetzung erfolgt per Konsens. Die Strafaussetzung kann erreicht werden durch Gemeindearbeit, Entschädigungszahlung, öffentliche Entschuldigung oder einen anderen Akt der Buße. Dieses „Community Reconciliation Agreement“ wird rechtskräftig, wenn es vom zuständigen Bezirksgericht bestätigt und als Gerichtsanweisung registriert wurde. Bei Nichterfüllung droht eine Haftstrafe bis zu einem Jahr und/oder eine Geldstrafe von bis zu 3.000 US$. Erfüllt der Täter das „Community Reconciliation Agreement“, erhält er Straffreiheit und kann auch nicht mehr zivilrechtlich belangt werden. Die Einhaltung wird von der örtlichen Polizei überwacht. 29

Keine Demokratisierung ohne Vergangenheitsaufklärung

Dieser Ansatz der lokalen Verantwortlichkeit und Reintegration von Tätern ist ein neuer und viel versprechender Ansatz der Vergangenheitsaufklärung. Er verbindet die gesellschaftliche und juristische Aufarbeitung miteinander, und zwar direkt vor Ort bei den Betroffenen unter Einbezug aller. Die Umsetzung, Akzeptanz und Durchführbarkeit dieses Prozesses bleibt abzuwarten. Wie in allen anderen Bereichen wird auch hier das Defizit des Aufarbeitungsprozesses in Osttimor deutlich: Zur Verantwortung können nur die osttimoresischen Mittäter und Mitläufer gezogen werden; die Hauptverantwortlichen sind außer Landes und, aller Ansicht nach, vor Strafverfolgung sicher. Die umfassende und nachhaltige Vergangenheitsaufklärung wird ein Maßstab für den Erfolg der Demokratisierung Osttimors bleiben. Die entsprechenden Auswirkungen auf die Legitimität und das Vertrauen der Bevölkerung in das Justizsystem und den Staatsapparat sowie die notwendige Reintegration von Opfern und Tätern in die neu entstehende Zivilgesellschaft des ersten Staates dieses Milleniums sind nicht zu unterschätzen. <>

1 Der Artikel basiert auf dem Einführungsreferat des Workshops „Ad-hoc-Tribunale, Straflosigkeit, Internationale Tribunale zu Indonesien/Osttimor – Die osttimoresischen Positionen“, 10. Netzwerktreffen, Celle 18.-20.10.02. Vgl. weiterhin zum indonesisch-osttimoresischen Aufarbeitungsprozeß die einschlägigen Artikel der Autorin in Indonesien-Information 3/2000, 1/2001 sowie Südostasien Aktuell 3/2001. Die Autorin ist Politologin und Doktorandin der Universität Erfurt. Sie war von 1999 bis 2001 wissenschaftliche Assistentin am Institute for Studies and Cooperation with East Timor und Institute for Asian Studies and Interchange in Porto, Portugal. Kontakt: anafleschenberg@yahoo.com.
2 AI-Jahresbericht 2002 zu Osttimor.
3 AP, 13.08.02, „Investors wary of East Timor on weak judiciary“ (JSMP-Mailing).
4 Das Urteil lautete 4 Jahre – mögliche Höchststrafe: 12 Jahre. (JSMP Press Release, 12.09.02, „Timor serious crimes panel hands down first rape conviction“). Ein weiteres Urteil zu 20 Jahren Haft erging gegen Armando dos Santos, Bauer und ehemaliges Mitglied der pro-indonesischen Miliz Besih Merah Putih wegen dreifachen Mordes in Liquiça und Dili sowie wegen Involvierung in weitreichende, systematische Angriffe auf die Zivilbevölkerung. (JSMP-Mailing, 09.09.02, „Special Panel Sentences Liquiça Militia member to 20 years jail“)
5 AP, 13.08.02, „Investors wary of East Timor on weak judiciary“ (JSMP-Mailing).
6 JSMP, 16.07.02, „East Timor: Proposed amnesty bill proves controversial“; JSMP, 31.05.02, East Timorese Government proposes amnesty law“.
7 Reuters, 26.08.02, „East Timor grants ICC excemption to US soldiers“ (JSMP-Mailing); Süddeutsche Zeitung, 14.09.02, A. Kreye, „Unilateral mit zweierlei Maß“.
8 JSMP-Mailing, 07.10.02, Jill Jolliffe, „Opposition angry at US troop agreement“.
9 Ebd.
10 Dabei blieb die indonesische Richterin, nicht zuletzt wegen der Stellungnahme von Xanana Gusmão, unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von 12 Jahren. Das einschlägige Gesetz sieht sogar eine Mindeststrafe von zehn Jahren vor. Nach Urteilsverkündung legte die zuständige Staatsanwaltschaft Berufung ein.
11 TAZ, 14.08.02, Sven Hansen, „Kritik an Jakarta. Indonesisches Gericht spricht Offiziere von Schuld an Osttimor-Massakern frei und erntet massive Kritik“.
12 Reuters, 01.08.02, „East Timor’s Gusmão urges leniency for ex-governor“; vgl.: The Economist, 24.08.02, S. 45, „Indonesian Justice. Just doing their duty?“.
13 Associated Press, 23.08.02, „East Timor may push for UN panel to try Indonesian officers“.
14 Agence France Press, 13.08.02, „Gusmão wants Dutch jorunalist’s murder trial held in East Timor“.
15 JSMP-Mailing vom 12.06.02, Kay Rala Xanana Gusmão: „Mensagem ao Pais“.
16 World Press Review, 01.10.02, Rachel S. Taylor (JSMP-Mailing), „Justice and Reconciliation in East Timor. Interview: East Timorese President Xanana Gusmão“.
17 Ebd.
18 Lusa, 20.06.02, „East Timor: Gusmão against compensation to victims of violence“; TAZ, 10.07.02, Anett Keller, „Gerechtigkeit ist nicht erwünscht“.
19 Vgl.: www.etan.org, 24.08.02, „Widow’s group demands international tribunal“ (RATE LAEK ist der Opferverband der Witwen und Familienangehörigen der Opfer des Liquiça Massakers.).
20 International Herald Tribune, 30.08.02, Carlos Filipe Ximenes Belo, „Much done but much still to do“.
21 JSMP-Webseite, „Bishop Belo on Amnesty, 29.06.02, „On amnesty and the settlement of crimes against humanity. An pastoral appeal“.
22 International Herald Tribune aaO.
23 JSMP-Webseite aaO.
24 www.etan.org, 25.08.02, „REDE FETO: East Timor women’s network demands justice“. REDE vertritt national und international 15 osttimoresische Frauen-NGO’s wie bspw. Fokupers und ET-Wave, die sich bei den UN-Anhörungen engagierten.
25 Joint Press Release by JSMP and Amnesty International, 15.08.02, „Indonesia: East Timor trials deliver neither truth nor justice“.
26 Frankfurter Rundschau, 14.08.02, Moritz Kleine-Brockhoff, „Landsleute werden in Indonesien nicht verurteilt“; vgl.: Associated Press, 14.08.02, Steven Gutkin, „Ex-East Timor Governor Convicted“.
27 JSMP-Mailing: East Timor National Alliance for International Tribunal, 17.08.02: „Indonesian Ad Hoc Human Rights Court proven not able to fulfill international demands“.
28 Beteiligte nationale NGOs waren ET-Wave, Fokupers, Yayasan Hak, Catholic Church’s Peace & Justice Commission, Asociation of Ex-Political Prisoners, Presidium Juventude, Human Rights Unit.
29 Vgl. www.easttimor-reconciliation.org.

Tags: , , , , , , , , , , , , , ,


Share