Information und Analyse

Wir halten Sie auf dem Laufenden

Watch Indonesia! – Information und Analyse, 17. Juni 2017

von Basilisa Dengen

Indonesien stellt sich zum dritten Mal der regelmäßigen Überprüfung durch den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen. Zahlreiche Mitgliedsstaaten drängen auf die Abschaffung der Todesstrafe.

 

Marsudi

Außenministerin Retno Marsudi beim dritten UPR-Verfahren Indonesiens in Genf

Screenshot: UN Web TV

Am 3. Mai  2017 wurde Indonesien zum dritten Mal im Rahmen des Allgemeinen Periodischen Überprüfungsverfahrens (Universal Periodical Review, UPR) vom UN-Menschenrechtsrat auf die Implementierung der UN-Charta bzw. der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hin überprüft. Während der Anhörung trugen die Vertretungen von  insgesamt 109 anwesenden Staaten in jeweils eineinhalb Minuten Redezeit ihre Kritik an Indonesien vor und gaben Empfehlungen ab, wie die Menschenrechtssituation im Land verbessert werden könnte.

Zur Vorbereitung der Anhörung Indonesiens erhielt das Sekretariat des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) zahlreiche Berichte von verschiedenen lokalen und internationalen Nichtregierungsorganisationen, darunter den gemeinsamen Bericht von Watch Indonesia!, dem Westpapua Netzwerk und der Weltorganisation gegen Folter (OMCT). (1)

Das Sekretariat des Hochkommissars fasste die insgesamt rund 45 eingegangenen Schattenberichte von Nichtregierungsorganisationen und deren Bündnissen sowie die Berichte der nationalen Kommission Indonesiens für Menschenrechte in einer komprimierten Fassung zusammen. In dieser Zusammenfassung fand auch die gemeinsame Eingabe von Watch Indonesia!, Westpapua-Netzwerk und OMCT, Erwähnung. (2)

Des Weiteren wurden den teilnehmenden Staaten eine Übersicht der von Organen der Vereinten Nationen gesammelten Informationen sowie die Selbstdarstellung der Regierung Indonesiens zur Vorbereitung auf die Sitzung zur Verfügung gestellt. (3)

Die wenigsten der bei der Anhörung anwesenden Delegierten schienen mehr als nur diese Selbstdarstellung gelesen zu haben. Man gratulierte Indonesien und wünschte ein gutes Ergebnis des Überprufungsverfahrens. Die Mehrzahl der sich zu Wort meldenden Staaten Asiens und Afrikas folgten dieser Linie.

Selbstverständlich waren aus den benachbarten ASEAN-Staaten keine kritischen Worte zu erwarten. Denn zum einen gilt in diesem Staatenbündnis noch immer das Prinzip der Nichteinmischung in die „inneren Angelegenheiten“ eines anderen Mitgliedsstaates. Aber auch andere asiatische Staaten hielten sich aus Respekt vor der Regionalmacht Indonesien – oder aus Sorge um die eigene Glaubwürdigkeit – mit ihrer Kritik deutlich zurück.

Dennoch waren die während der Sitzung vorgebrachten Themen sehr umfangreich und umfassten sowohl die zivilen und politischen, wie auch die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Die meisten Staaten begrüßten die Ratifizierung der Behindertenkonvention und deren Ratifizierung in Form des nationalen Gesetzes Nr. 8/2016. Breite Anerkennung fand auch der nationale Aktionsplan für Menschenrechte (RANHAM 2015-2019). Selbiger stellt jedoch lediglich eine Fortschreibung vorhergehender Aktionspläne zur Umsetzung der Menschenrechts (RANHAM) dar. Anstatt die Neuauflage zu loben, wäre es besser gewesen, sich mit der Zielerreichung früherer Aktionspläne auseinanderzusetzen.

Eine Reihe von Staaten, traute sich immerhin durch kritische Empfehlungen einige der zurzeit wesentlichen Menschenrechtsprobleme in Indonesien anzusprechen., insbesondere die folgenden fünf Themen;

  • Ein Moratorium von Hinrichtungen als Schritt zur Abschaffung der Todesstrafe und damit verbundene Empfehlungen zur Ratifizierung des zweiten Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte.
  • Schutz der Minderheitenrechte, insbesondere für religiöse und sexuelle Minderheiten (LGBT) und die entsprechenden diskriminierenden lokalen Verordnungen.
  • Ratifizierung von OPCAT, dem Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe.
  • Ratifizierung des Römischen Statuts zum Internationalen Strafgerichtshof.
  • Anstehende Einladungen für die sog. special procedures  (Sonderverfahren), darunter die Einladungen der Sonderberichterstatter.

Die gesammelten Empfehlungen, jeweils mit dem Vermerk, ob sie von der indonesischen Regierung akzeptiert, notiert oder abgelehnt wurden, befinden sich aktuell noch in Bearbeitung durch das OHCHR-Sekretariat. (4)

Von der indonesischen Regierung vertreten waren zwei MinisterInnen, die Außenministerin Retno Marsudi und der Minister für Menschenrechte und Justiz Yasonna Laoly, sowie Fachleute und MitarbeiterInnen aus diesen und weiteren Ministerien. In ihrer Eröffnungsrede betonte die Außenministerin wie großartig die demokratische Entwicklung des Landes verlaufe und nahm die erfolgreiche Durchführung der Präsidentschaftswahlen im Jahr 2014 und die in mehreren Regionen parallel abgelaufenen lokalen Wahlen im Februar dieses Jahres als Beleg dafür. Sie bekräftigte die Leistungen, die Indonesien seit der letzten periodischen Überprüfung erbracht habe, so etwa den Aktionsplan für Menschenrechte und den Besuch zweier Sonderberichterstatter für die Rechte auf Gesundheit und angemessenes Wohnen sowie die Etablierung umfangreicher Mechanismen und Institutionen auf der lokalen Ebene zur Umsetzung des Aktionsplans für Menschenrechte.

Papua: Zugang ausländischer Journalisten und Menschenrechtsverletzungen

Das wohl sensibelste Thema, die Menschenrechtslage in Papua wurde bereits zu Beginn der Sitzung von der indonesischen Außenministerin angedeutet. Präsident Jokowi schenke der Region persönliche Aufmerksamkeit, indem er sie regelmäßig besuche um den Dialog zu fördern und den Ausbau der Infrastruktur voranzutreiben. Weiter berichtete Ministerin Marsudi, dass die indonesische Regierung die Sperre für ausländische Journalisten aufgehoben habe. Die Ministerin gab an, dass im Jahr 2015 insgesamt 39 Journalisten Papua besucht hätten, seit 2012 seien 90 internationale Organisationen vor Ort gewesen. Wichtig ist hier den Fragen nachzugehen: Welche internationalen Organisationen haben Papua besucht? Darf das Internationale Komitee vom Roten Kreuz dort wieder tätig sein? Wo liegen die Daten über die Verhaftungen und Angriffe auf lokale und internationale Journalisten? Und warum muss eigentlich jeder Erörterung der Menschenrechtslage in Papua die Bemerkung vorausgeschickt werden, dass es sich bei den beiden Provinzen um einen integralen Bestandteil des indonesischen Einheitsstaates handelt? Leider gibt es während des Verfahrens nicht die Möglichkeit direkt mit Fragen auf die Vorträge zu reagieren.

Laut Marsudi sei die Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Papua gewährleistet. Im Jahr 2015 hätte es insgesamt rund 3.000 Demonstrationen in Indonesien gegeben, wovon 190 in Papua stattgefunden hätten. Dass viele dieser Demonstrationen in Massenverhaftungen endeten, blieb unerwähnt. Die International Coalition for Papua (ICP) berichtet von 210 Verhaftungen in 2012, 539 in 2013, 1.096 in 2015 und vom Höhepunkt mit 4.462 Verhaftungen zwischen Januar und Juli 2016. Bis September 2016 dokumentiert die in London ansässige Menschenrechtsorganisation TAPOL 17 politische Gefangene in Papua.

Straflosigkeit

Zu den Themen Rechtsstaatlichkeit und gute Regierungsführung erklärte die Regierung Indonesiens ihre Bemühungen zur Aufklärung der in der Vergangenheit begangenen Menschenrechtsverletzungen. Die Regierung führe Untersuchungen durch und suche nach nicht-juristischen Lösungen und Versöhnung. Sie arbeitet dabei zusammen mit der Strafverfolgungsbehörde und der nationalen Menschenrechtskommission (Komnas HAM), um eine nachhaltige Versöhnung und friedliche Lösung zu gewährleisten (to ensure a lasting reconciliation and peaceful settlement).

Zu den Menschenrechtsverletzungen in Papua äußerte Ministerin Marsudi, dass die Regierung derzeit insgesamt zwölf Fälle bearbeite, welche in den Jahren 1996-2014 begangen wurden. Davon seien drei Fälle als schwere Menschenrechtsverbrechen kategorisiert und die restlichen als kriminelle Delikte. Die drei genannten Fälle sind Wasior, Paniai und der Fall Wamena, zu dem die Generalstaatsanwaltschaft aktuell einen Menschenrechtsgerichtshof in Makassar vorbereite. Im Fall Paniai untersuche Komnas HAM. Die Ministerin erklärte, dass die Aufarbeitung der vergangenen Menschenrechtsverbrechen keine einfache Aufgabe sei und die Regierung spezielle Institutionen dafür etablieren wolle. Marsudi beendete ihren Vortrag mit dem Versprechen, die UN-Mitglieder auf dem Laufenden zu halten: „We keep you posted“.

Beim letzten Verfahren im Jahr 2012 hatte Indonesien die Empfehlung zur Ratifizierung des Römischen Statuts zum Internationalen Strafgerichtshof akzeptiert, realisierte sie jedoch bis heute nicht. Einige Länder, darunter Timor-Leste, empfahlen erneut die Unterzeichnung des Statuts. Die indonesische Delegation reagierte nicht auf diese Empfehlung. We keep you posted?

Religionsfreiheit, Minderheitenrechte und diskriminierende Gesetze und Verordnungen

Während die Empfehlung zur Abschaffung der Todesstrafe beim letzten UPR-Verfahren zu Indonesien als notiert (noted) vermerkt wurde, gehörte Religionsfreiheit zu den Empfehlungen, die die indonesische Regierung damals akzeptierte (supported). Damit verpflichtete sich das Land, die Empfehlung bis zur nächsten periodischen Überprüfung umzusetzen und über deren Realisierung zu berichten. Auf die Empfehlung hin, religiösen Minderheiten rechtlichen Schutz vor Anstiftung zu Hass und Gewalttaten zu gewähren, entgegnete Marsudi in ihrer Eröffnungsrede, Religionsfreiheit stünde weit oben auf der Tagesordnung der Regierung. Religiös motivierte Gewalt werde konsequent bestraft. Zur Bewahrung der religiösen Toleranz betonte die Regierung die Rolle des Forums für interreligiose Harmonie (Forum Kerukunan Umat Beragama, FKUB). Kritikern zufolge ist dieses Forum mehr Teil des Problems als der Lösung, da es auf dem Mehrheitsprinzip beruht. Ein währendes Problem ist die Genehmigung der Yasmin Kirche in der Stadt Bogor in Westjava, die trotz eines Urteils des Obersten Gerichtes nicht weiter gebaut werden kann.

Außerdem betonte die Regierung erneut den gemeinsamen Ministererlass zum Verbot der Verbreitung der Lehre der Ahmadiyyah als juristisch korrekt und begründet ihn mit dem Schutz der Gemeinde vor Gewalt. Die Realität zeigt jedoch, dass weiterhin Übergriffe auf Ahmadis stattfinden. Anfang dieses Monats, damit rund ein Monat nach dem Verfahren in Genf, veranlasste der Bürgermeister der Stadt Depok die Schließung einer Ahmadiyyah-Moschee, die eigentlich schon seit 2011 versiegelt ist, in Anwesenheit von Militär, Polizei, des lokalen FKUB und dem Rat der Islamgelehrten (Majelis Ulama Indonesia, MUI). Er sagte, dies geschehe zum Schutz des öffentlichen Friedens während des Fastenmonats Ramadhan. (5)

Im Zusammenhang mit Minderheitenschutz wurden häufig lokale Verordnungen kritisiert, die religiöse und sexuelle Minderheiten sowie Frauen und Kinder diskriminieren. Ministerin Marsudi entgegnete darauf, dass die indonesische Regierung insgesamt 3.143 nicht gesetzeskonforme lokale Verordnungen gestrichen habe. Tatsache ist allerdings, dass die 2016 gestrichenen Verordnungen nicht die kritisierten von der Scharia inspirierten Verordnungen betrafen, sondern lediglich solche, die als investitionsunfreundlich galten.

Todesstrafe

Die Todesstrafe für Drogendelikte bleibe ein positives Recht in Indonesien, erklärte der Minister für Menschenrechte, Yasonna Laoly, und begründete dies damit, dass Drogen die Zukunft junger Generationen Indonesiens gefährden würden und daher als schwere Verbrechen gewertet werden müssen. Nachdem vier Jahre zuvor keine Hinrichtungen stattfanden, setzte die indonesische Regierung diese seit 2013 erneut ein. Seitdem wurden insgesamt 22 Personen hingerichtet, davon die meisten auf Grund von Drogendelikten. Die Regierung bezeichnet die Todesstrafe als das letzte Mittel. Angeklagte unter Todesstrafe hätten bei guter Führung Recht auf Strafmilderung. Zurzeit befindet sich das Strafgesetz unter Revision im Parlament. Viele Mitgliedsstaaten empfehlen Indonesien, das Zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe zu unterzeichnen und den Pakt zu ratifizieren. Das Protokoll verpflichtet die Unterzeichner, die Todesstrafe abzuschaffen. Die Mitgliedstaaten schlagen Indonesien als ersten Schritt vor, ein Hinrichtungsmoratorium anzuordnen.

Folter

Einige Länder empfehlen Indonesien das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung und Strafe (OPCAT), zu unterzeichnen. Ein Beitritt zu diesem Protokoll ermöglicht unabhängigen internationalen oder nationalen Institutionen die Inspektion von Haftorten. Trotz der Ratifizierung der Anti-Folter-Konvention im Jahr 1998 weigert sich Indonesien bis heute, das Fakultativprotokoll zu unterzeichnen. Während des UPR-Verfahrens trug die indonesische Regierung verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Situation vor. So etwa neue Vorschriften zur Verbesserung der Lage in Gefängnissen, Trainings für Strafverfolgungsbeamte sowie Verträge mit verschiedenen Monitoring-Institutionen. Die Überprüfung durch internationale Institutionen scheint nicht erwünscht. Dass Folterpraxis bis heute im indonesischen Strafgesetz nicht verboten ist, erhält im Land wenig Aufmerksamkeit. Selbst die nationale Menschenrechtskommission (Komnas HAM) führt hierzu keine Daten. Ein gemeinsamer Bericht von Nichtregierungsorganisationen legt dar, dass Folter bei Untersuchungen und Verhören krimineller Delikte zur Tagesordnung gehört (6). Die meisten Taten beging die Polizei an inhaftierten Verdächtigen zur Erpressung von Geständnissen. In Papua werden politische Gefangene während ihrer Festnahme, Inhaftierung und Vernehmung Opfer von Folter. Zum Thema Folter wurde auch die lange Wartezeit bis zur Hinrichtung, die durchschnittlich 10-16 Jahre beträgt, thematisiert. Ferner sollte die Implementierung der Körperstrafe in Form von öffentlichen Auspeitschungen in der Provinz Aceh bei Ratifizierung der Anti-Folter-Konvention nicht mehr erlaubt sein ebenso wie die immer noch verbreitete Praxis der Genitalverstümmelung an Frauen und Mädchen (FGM).

Anstehende Einladungen an Sonderverfahren

Empfohlen wurden weiterhin die Zusammenarbeit mit den sogenannte Sonderverfahren (special procedures), darunter die Einladung von UN-Sonderberichterstattern. Seit dem letzten UPR-Verfahren im Mai 2012 genehmigte Indonesien nur zwei Sonderberichterstattern die Einreise: denen für das Recht auf Gesundheit und das Recht auf angemessenes Wohnen. Bis heute wurden 18 UN-Sonderverfahren für Indonesien beantragt, wovon die meisten unbeantwortet bleiben. Ausstehend sind etwa die beantragten Besuche von Sonderberichterstattern für Religionsfreiheit, deren Anfragen seit 1996 auch nach zehn Erinnerungen nicht bewilligt wurden sowie die der Arbeitsgruppe für Erzwungenes oder Unfreiwilliges Verschwinden von 2016 mit bereits vier Erinnerungen (7).

Kritik: UPR als Veranstaltung von diplomatischer Höflichkeit?

Auf der Juni-Sitzung des Menschenrechtsrates kritisierte der Hochkommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Zeid Ra’ad Al Hussein, die UN-Mitglieder, vor allem die Mitglieder des Rates, für ihr nicht kooperatives Verhalten und die häufige Behinderung der Sonderverfahren in der Durchführung ihres Mandats. Al Hussein thematisierte das Gebot „naming and shaming“ gegen Staaten und zeigt sich sehr besorgt über das fehlende Schamgefühl unter PolitikerInnen weltweit, welche zunehmend das Recht auf Leben verleugnen, Folter genehmigen, Menschenwürde verachten und willkürliche Festnahmen und Vergewaltigungen beauftragen. In diesem Zusammenhang stellte er die Frage, ob das UPR-Verfahren wahrhafte Verbesserungen bringe oder ob es bloß eine Veranstaltung sei, die der einvernehmlichen diplomatischen Höflichkeit diene. Dazu legte Al Hussein zahlreiche Beispiele für die Verhinderungen der Arbeit von Sonderverfahren in Form von Einschüchterung, Beleidigung und Übergriffen in vielen Ländern vor und bewertete solches Verhalten als absolut unakzeptabel. Er erinnerte die Mitgliedstaaten an ihre Verpflichtungen, die nicht aus Gefälligkeit umzusetzen sind: „Becoming party to an international human rights treaty is a commitment which the State makes, above all, to its own people. Reporting procedures aim to identify gaps in protection and measures taken to correct them. They are not optional.“ Er erläuterte, dass insgesamt 74 Länder ihrer Berichtspflicht nach über einem Jahrzehnt noch nicht nachgekommen sind und viel mehr Staaten trotz ihrer Ratifizierung Übereinkommen gebrochen haben. Er lobte Tunesien dafür, das UPR-Verfahren in einem öffentlichen Kino live geschaltet zu haben. (8)

Al Husseins Aufruf an die Staaten, Menschenrechte konsequent einzuhalten und seine scharfe Kritik an die Mitglieder, insbesondere die Ratsmitglieder, muss man anerkennen. Er bewies Mut, die jeweiligen Staaten, die ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, mit Namen zu nennen. Ob Indonesien, das bis 2017 Ratsmitglied ist, sich der Mahnungen annimmt, wird sich zeigen, wenn die erste der 21 ausstehenden Besuchsanfragen der Sonderverfahren beantwortet wird. We keep you posted.

 

(1) www.watchindonesia.org/wp-content/uploads/UPR_Submission_Indonesia_2017_WI_WPN_OMCT.pdf
(2) https://www.upr-info.org/sites/default/files/document/indonesia/session_27_-_may_2017/a_hrc_wg.6_27_idn_3_e.pdf
(3) https://www.upr-info.org/en/review/Indonesia/Session-27—May-2017
(4) In diesem Verfahren sprach Deutschland vier Themen an: (i) die Menschenrechtslage in Papua, das Amendement der Artikel Nr. 106 und Nr.110 des Strafrechtes zu Meinungsfreiheit, (ii) Harmonisierung des lokalen und nationalen Gesetze zum Schutz der religiösen Minderheiten, (iii) Training für Sicherheitspersonal zur Gewährleistung der Versammlungsfreiheit, insbesondere in Papua und (iv) Moratorium der Todesstrafe mit der Absicht zu deren Abschaffung. 
(5) https://news.detik.com/berita/d-3519866/wali-kota-depok-segel-masjid-ahmadiyah-untuk-jaga-suasana-kondusif
(6) Eingabe von KontraS und AJAR, https://www.upr-info.org/sites/default/files/document/indonesia/session_27_-_may_2017/a_hrc_wg.6_27_idn_3_e.pdf
(7) http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/SP/Pages/CountryvisitsF-M.aspx
(8) Denial of access and lack of cooperation with UN bodies will not diminish scrutiny of a State’s human rights record. http://www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=21687&LangID=E#sthash.Cdj46vAb.dpuf


Tags: , , , , , , , , , , , , ,


Share

Schreiben Sie einen Kommentar

You must be logged in to post a comment.